Gemein­kos­ten im PM — Begriffs­klä­rung und Bedeutung

Gemein­kos­ten (auch indi­rek­te Kos­ten oder Over­head-Kos­ten genannt) sind Kos­ten, die im Rah­men der Geschäfts­tä­tig­keit einer Orga­ni­sa­ti­on anfal­len, aber nicht direkt einem spe­zi­fi­schen Pro­jekt, Pro­dukt oder einer Dienst­leis­tung zuge­ord­net wer­den kön­nen. Sie wer­den ver­wen­det, um die Gesamt­kos­ten der Pro­jekt­ab­wick­lung oder der betrieb­li­chen Leis­tungs­er­stel­lung voll­stän­dig zu erfas­sen. Typi­sche Bei­spie­le für Gemein­kos­ten sind Mie­ten für Büro­ge­bäu­de, Gehäl­ter für Ver­wal­tungs­per­so­nal, all­ge­mei­ne IT-Infra­struk­tur­kos­ten oder Ener­gie­kos­ten. Die­se Kos­ten wer­den oft über einen Ver­tei­lungs­schlüs­sel (Gemein­kos­ten­zu­schlag) auf die ein­zel­nen Pro­jek­te oder Kos­ten­trä­ger umgelegt.

Bei­spiel, Best prac­ti­ce und wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum Begriff

In einem Bera­tungs­un­ter­neh­men könn­ten die Kos­ten für die Büro­mie­te, die zen­tra­len Sekre­ta­ri­ats­diens­te und die all­ge­mei­ne Büro­aus­stat­tung als Gemein­kos­ten betrach­tet wer­den, die dann antei­lig auf die ver­schie­de­nen Kun­den­pro­jek­te ver­teilt wer­den. Eine bewähr­te Metho­de (Best Prac­ti­ce) ist es, Gemein­kos­ten sys­te­ma­tisch zu erfas­sen und über einen nach­voll­zieh­ba­ren und ange­mes­se­nen Schlüs­sel auf die Kos­ten­trä­ger (wie Pro­jek­te) zu allo­zie­ren. Dies ent­spricht den Prin­zi­pi­en des Kos­ten­ma­nage­ments nach PMBOK und för­dert die agi­len Prin­zi­pi­en der Kos­ten­trans­pa­renz. Eine kor­rek­te Erfas­sung und Ver­tei­lung der Gemein­kos­ten hilft, die tat­säch­li­che Pro­fi­ta­bi­li­tät von Pro­jek­ten zu ver­ste­hen und fun­dier­te Preis­ent­schei­dun­gen zu treffen.