Software as a Service (SaaS) — Nutzungsbedingungen
PLANTA Projektmanagement-Systeme GmbH
§1 Gegenstand und Voraussetzungen
- Die Bereitstellung des PLANTA-Projektmanagementsystems PLANTA pulse zur Nutzung über das Internet („SaaS“ oder „Dienst“) kann ausschließlich auf der Grundlage dieser Bedingungen genutzt werden (nachfolgend: „die Nutzungsbedingungen“). Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn PLANTA ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Weitere Bestandteile dieses Nutzungsvertrages sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) und bei Bedarf der SaaS-Vertrag (“SaaS-Vertrag”), das Service Level Agreement („SLA“) und die Anlage mit den Parametern, die der Bestellung zugrunde liegen („Umfang der Bestellung“).
- Diese Nutzungsbedingungen regeln damit das Vertragsverhältnis zwischen PLANTA und den natürlichen und juristischen Personen, die den Dienst unentgeltlich oder entgeltlich nutzen (nachfolgend: „Kunden“).
- PLANTA behält sich das Recht vor, die Nutzungsbedingungen zu ändern. Änderungen der Nutzungsbedingungen werden registrierten Kunden per E‑Mail mitgeteilt. Sie gelten als vom Kunden akzeptiert, wenn der Kunde den Änderungen nicht binnen sechs Wochen nach Erhalt widerspricht. Es genügt eine rechtzeitige Absendung des Widerspruchs binnen der genannten Frist. Der Widerspruch kann per Post oder E‑Mail an die im Impressum unter Hauptsitz genannten Adressen gerichtet werden. PLANTA verpflichtet sich, den Kunden in der E‑Mail, die die Änderungen mitteilt, auf die Bedeutung der Sechswochenfrist sowie die genannte Rechtsfolge seines Schweigens hinzuweisen. Die genannte Rechtsfolge tritt nur ein, wenn der Hinweis tatsächlich erfolgt ist.
- Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes ist der Abschluss einer Vereinbarung über die Nutzung von PLANTA-Software zwischen PLANTA und dem Unternehmen oder dem Arbeitgeber des Nutzers, der sich für den Dienst registriert hat.
- Eine Vereinbarung über die Nutzung des Dienstes kommt zustande, indem der Kunde bei PLANTA einen Zugang zum Dienst formlos beantragt, PLANTA dem Kunden mit der Übersendung der Zugangsdaten zum Dienst und dieser Nutzungsbedingungen per E‑Mail ein Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrages unterbreitet und der Kunde dieses Angebot mit der ersten Verwendung der Zugangsdaten als Nutzer des Dienstes annimmt.
- Die Registrierung erfordert die Übermittlung der folgenden Daten an PLANTA: valide E‑Mail-Adresse, Vorname, Name, Firmenname und Firmenadresse (bei Studierenden: Angabe der Universität/Fakultät).
- Der Kunde darf im Rahmen seiner Registrierung nicht die Rechte Dritter verletzen. Eine Verletzung der Rechte Dritter ist beispielsweise dann gegeben, wenn personenbezogene Informationen oder sonstige Daten Dritter ohne deren Einwilligung verwendet werden, etwa der Name oder die E‑Mail-Adresse.
- Eine mehrfache Registrierung ist unzulässig.
- Der Kunde ist dazu verpflichtet, das bei der Registrierung vergebene Passwort nach dem ersten Login zu ändern.
§2 Leistungen
- PLANTA stellt dem Kunden den Dienst während der Vertragslaufzeit zum Abruf über das Internet zur Verfügung. PLANTA kann dabei im Rahmen des datenschutzrechtlich Zulässigen eigene IT-Systeme und IT-Systeme Dritter einsetzen. Der Zugriff auf den Dienst erfolgt in der Regel über eine von PLANTA zum Download durch den Kunden bereitgestellte Client-Software („Client-Komponente“) oder die in den jeweiligen Systemvoraussetzungen genannten Internetbrowser. PLANTA schuldet die Bereitstellung des Dienstes bis zum Internetanschluss des Rechenzentrums, in dem der Dienst betrieben wird („Übergabepunkt“). Die Internetverbindung vom Übergabepunkt zum Kunden ist nicht Leistungsgegenstand. Der Kunde kann den Dienst nur nutzen, wenn er über eine ausreichend leistungsfähige Internetverbindung verfügt. Die erforderliche Bandbreite hängt von der Intensität der Nutzung und der Datenmenge des Kunden ab.
- PLANTA stellt Speicherplatz in der bestellten Menge für Daten des Kunden im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen bereit.
- Über die Bereitstellung des Dienstes hinausgehende Leistungen wie Installation und Einrichtung der Client-Komponenten, Parametrisierung, Customizing, Migration, Schulung etc. sind nur geschuldet, wenn dies separat bestellt ist.
- Mindestabnahmemenge User-Staffelung
Die Mindestabnahmemenge für die Anzahl User, für die dem Kunden der Dienst zur Verfügung gestellt wird, ist in Anlage 2 hinterlegt. - Systeme
Der Kunde erhält Zugriff auf die in Anlage 2 benannten Systeme. - Mengengerüst
Die Userverteilung auf die einzelnen Systeme ist wie in Anlage 2 aufgeführt. - Rechenzentrum
Der Dienst wird im europäischem Wirtschaftsraum gehostet. - Die Architektur und der Betrieb der PLANTA SaaS-Plattform wird fortlaufend modernisiert. Dies betrifft sämtliche Aspekte der Plattform wie Authentisierungsmechanismen, die verwendeten Betriebssysteme und Datenbanken aber auch nebenläufige Prozesse wie Monitoring, Log Analyse und thread detection. Einer der wichtigsten Aspekte ist die Datensicherung, welche mittels Point-in-Time Recovery und zusätzlichen regelmäßigen Snapshots aller Daten erfolgt. Die Speicherung sämtlicher Daten erfolgt nach dem Prinzip encryption at rest, dies gilt sowohl für die Live-Daten als auch für die Backups. Die erzeugten Backups werden an mehreren Orten off-site gelagert. Auf Wunsch können die Daten über ein VPN zusätzlich zum Kunden übertragen werden.
- Der Kunde darf keine Software oder andere technische Einrichtungen verwenden, die das Funktionieren des Dienstes ändern, erweitern oder gefährden. Insbesondere darf der Kunde nicht mit anderen technischen Mitteln als mit Hilfe der von PLANTA bereitgestellten Client-Komponenten oder den in den Systemvoraussetzungen genannten Internetbrowsern auf den Dienst zugreifen.
- Der Kunde behandelt Zugangsdaten für den Dienst streng vertraulich. Er darf Zugangsdaten nur denjenigen eigenen Usern zugänglich machen, die den Dienst im Rahmen ihrer Dienstaufgaben gemäß den vereinbarten Beschränkungen nutzen dürfen. Der Kunde darf den Dienst nur für eigene Zwecke nutzen. Eine Nutzung durch oder für Dritte, gleich ob entgeltlich oder unentgeltlich, ist unzulässig.
- Hat der Kunde den Verdacht, dass seine Zugangsdaten einem Dritten bekannt geworden sind oder dass ein Dritter unbefugt den Zugang des Kunden zu dem Dienst nutzt, so ist der Kunde verpflichtet, PLANTA unverzüglich schriftlich zu informieren.
- Hat PLANTA Anhaltspunkte dafür, dass der Kunde den Dienst entgegen den vertraglichen Vereinbarungen nutzt oder ein Dritter mit den Zugangsdaten des Kunden unbefugt auf den Dienst zugreift, so ist PLANTA berechtigt, den Zugang des Kunden zu dem Dienst bis zur Klärung der Angelegenheit zu sperren. Außer bei Gefahr im Verzug wird PLANTA dem Kunden vor einer solchen Maßnahme Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Der Kunde bleibt während der Zeit der Sperrung zur Zahlung der vertragsgemäßen Vergütung verpflichtet, es sei denn, er hatte die Umstände, die zu der Sperrung geführt haben, nicht zu vertreten.
- Der Kunde ist verpflichtet, die von PLANTA bereitgestellten Client-Komponenten in eigener Verantwortung auf den Computersystemen seiner Mitarbeiter zu installieren und zu aktualisieren. Der Kunde sorgt für die für einen Betrieb der Client-Komponenten erforderliche Hard- und Softwareumgebung. Wesentliche Anforderungen sind in den Systemvoraussetzungen von PLANTA („Systemvoraussetzungen“) geregelt, welche PLANTA dem Kunden auf schriftliche Anforderung zur Verfügung stellt.
- Es ist unzulässig, einen User-Account von mehreren Personen nutzen zu lassen.
- Der Kunde darf den Dienst nur im Einklang mit den vertraglichen Vereinbarungen und den gesetzlichen Bestimmungen nutzen. Inhalte, die der Kunde mit dem Dienst erstellt, sowie sonstige Daten, die der Kunde mit Hilfe des Dienstes erstellt, speichert oder bereitstellt (zusammen „Daten des Kunden“), dürfen nicht gegen geltendes Recht, die guten Sitten oder Rechte Dritter verstoßen. Eine Speicherung oder Verarbeitung von Daten, die
diskriminierender, rassistischer, gewaltverherrlichender oder menschenverachtender Art sind,
zu Straftaten aufrufen oder diese gutheißen,
Pornographie beinhalten oder gegen das Jugendschutzrecht verstoßen,
Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen oder
Urheberrechte Dritter verletzen,
ist unzulässig.
§3 Laufzeit und Kündigung
- Die Mindestvertragslaufzeit und die Kündigungsfrist ergeben sich aus der Anlage 2.
- Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund besteht für PLANTA insbesondere, wenn
i. der Kunde sich mit der Vergütung für mehr als zwei Monate in Zahlungsverzug befindet;
ii. der Kunde seine Zahlungen einstellt, von ihm oder zulässigerweise von PLANTA oder einem anderen Gläubiger das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt ist, ein solches Verfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird;
iii. der Kunde nicht nur unerheblich gegen die vertraglichen Vereinbarungen verstößt und den Verstoß auf eine Abmahnung von PLANTA hin nicht innerhalb angemessener Frist abstellt.
a) Kündigungserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
b) Im Übrigen gilt Teil 1 Ziff. 6. der AGB (Anlage 3).
§4 Vergütung und Zahlung
- Die Vergütung und Zahlung sind in Anlage 2 hinterlegt. Bei einem Widerspruch zwischen der Bestellung und der Anlage 2 hat letztere Vorrang.
- Einmalige Kosten: PLANTA stellt dem Kunden Einrichtungskosten unmittelbar nach Vertragsschluss im Voraus in Rechnung.
- PLANTA stellt dem Kunden die vereinbarte Vergütung jährlich im Voraus in Rechnung, wenn nichts Anderes vereinbart ist.
- PLANTA ist berechtigt, die vereinbarte Vergütung in folgenden Fällen anzuheben:
i. einmal pro Kalenderjahr um maximal 5 %;
ii. zum Beginn eines jeden Verlängerungszeitraumes an die Änderung der Lizenzpreise für die Software im vergangenen Jahr gemäß der jeweils geltenden PLANTA-Preisliste. - Es gelten folgende Regeln für die Preisänderung:
i. PLANTA kündigt dem Kunden eine Preisänderung vier Monate im Voraus schriftlich an. Die Preisänderung gilt als vereinbart, wenn der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Ankündigung schriftlich widerspricht.
ii. PLANTA weist den Kunden in der Ankündigung gemäß i) auf die Widerspruchsfrist und auf die Rechtsfolgen ihrer Versäumung hin.
iii. Widerspricht der Kunde, so ist PLANTA berechtigt, den SaaS-Vertrag vorzeitig mit einer Frist von 3 Monaten zu kündigen, und zwar auf den Zeitpunkt, zu dem die Preisänderung gem. i) wirksam würde.
§ 5 Vertragserweiterungen
- Der Kunde kann den Dienst jederzeit um die in Anlage “Umfang der Bestellung” benannten Staffelungen erweitern.
- Die Kündigung eines erweiterten User-Paketes lässt die übrigen User-Pakete und diesen SaaS-Vertrag in Bestand und Laufzeit unberührt.
- PLANTA stellt dem Kunden die Kosten für ein erweitertes User-Paket im Voraus in Rechnung.
§6 Leistungsumfang des Dienstes
- Verfügbarkeit des Dienstes
Dem Kunden steht der Dienst in dem folgenden Service-Level zur Verfügung:
*Die Verfügbarkeit gilt innerhalb der Service-Zeiten werktags (Montag-Donnerstag: 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr, Freitag: 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr), mit Ausnahme der Feiertage in Baden-Württemberg und des 24. und 31.12.
Die Verfügbarkeit des Dienstes („vereinbarte Verfügbarkeit“) bezieht sich stets nur auf das Produktivsystem, auf ein Kalenderjahr und auf den Übergabepunkt, d. h. den Router-Ausgang der Rechenzentren, die die Server hosten.
Die Verfügbarkeit des Dienstes in einem Vertragsjahr wird anhand der folgenden Formel berechnet:
Gesamtminuten in einem Vertragsjahr = GMV
Gesamtminuten nicht verfügbar im Vertragsjahr = GUV
Verfügbarkeit = ((GMV – GUV) x 100) / GMV
Zum Zweck dieser Berechnung gilt der Dienst in dem Maße als nicht verfügbar, in dem der Dienst am Übergabepunkt nicht erreichbar ist. Nichtverfügbarkeit liegt nicht vor bei Ausfällen und Unterbrechungen infolge der in Ziffer 6.2 — 6.4 festgelegten Ausnahmen. Ausschließliche Basis für alle Berechnungen und Festlegungen sind die Protokolle und Daten von PLANTA.
- PLANTA stellt für allgemeine Serviceanfragen eine Hotline zur Verfügung:
E‑Mail: hotline@planta.de
Tel: (ab Premium-Version)
- Für Störungsmeldungen stellt PLANTA zusätzlich folgende Servicekontakte zur Verfügung:
E‑Mail: operations@planta.de
Weitere Leistungsmerkmale der Leistungen von PLANTA sind in dem Service Level Agreement (Anlage 1, „SLA“) beschrieben.
- Pflege
Der Dienst gilt nicht als nicht verfügbar wegen Ausfällen, die auf Pflegemaßnahmen von PLANTA basieren,
(i) über die der Kunde wenigstens 8 Stunden vorher informiert worden ist;
(ii) die während der Standard-Wartungsfenster („Planmäßige Pflege“, vgl. Ziff. 6.4) durchgeführt werden oder
(iii) die durch eine Anfrage des Kunden außerhalb der planmäßigen Pflege verursacht werden.
- Ausnahmen
Der Dienst gilt nicht als nicht verfügbar wegen Ausfällen,
(i) die auf der Nichtverfügbarkeit des Kundennetzwerks oder Bandbreitenbeschränkungen außerhalb des von PLANTA genutzten Rechenzentrums ba-sieren (d.h. jenseits des „Übergabepunktes“);
(ii) die auf den Folgen von Fehlern oder anderen Problemen der Software, wie in § 3 des SLA beschrieben, basieren.
- Wartungsfenster
PLANTA steht zur planmäßigen Pflege der bereitgestellten Software ein Standard-Wartungsfenster an jedem ersten Freitag im Kalendermonat zwischen 9:00 und 16:00 zur Verfügung. In diesen Wartungsfenstern kann die Verfügbarkeit des Dienstes für die angekündigte Anzahl von Stunden unterbrochen sein.
- Überwachung
PLANTA wird kontinuierlich alle Systeme überwachen, um die vereinbarte Verfügbarkeit des Dienstes zu gewährleisten.
- Sicherheit
PLANTA wird den Stand der Technik in Bezug auf Daten und die IT-Sicherheit bei der Bereitstellung des Dienstes beachten.
§7 Gewährleistung, Störungen des Dienstes
Der Kunde meldet PLANTA Störungen des Dienstes und drohende Gefahren (z. B. unbefugte Zugriffe Dritter, Schadsoftware) unverzüglich per E‑Mail an operations@planta.de. Der Kunde trifft im Rahmen des Zumutbaren alle erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung, Eingrenzung und Dokumentation der Störung.
Die Mängel- und Störungsbeseitigung sowie die Anforderungen an Mangel- und Störungsmeldungen des Kunden und die vom Kunden bereitzustellenden Informationen und Daten richten sich nach dem SLA. Die für den Kunden maßgeblichen Reaktions‑, Qualifikations‑, Ursachenanalyse- und Behebungszeit ergeben sich aus § 6.
§8 Haftung
Der Kunde bleibt bei Mängeln oder Störungen zur Zahlung der vereinbarten Vergütung zunächst verpflichtet. Das Recht des Kunden, bei Mängeln oder Störungen die Vergütung nach den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung ganz oder teilweise zurückzufordern, bleibt hiervon unberührt. PLANTA leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Sach- und Rechtsmängeln, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang:
i) Die Haftung bei Vorsatz, Arglist und aus Garantie ist unbeschränkt. Die Haftung bei grober Fahrlässigkeit ist auf den typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden beschränkt.
ii) Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) haftet PLANTA in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens.
PLANTA bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen. Der Besteller hat insbesondere die Pflicht zur Datensicherung und zur Abwehr von Schadsoftware jeweils nach dem aktuellen Stand der Technik.
PLANTA haftet für Mängel der Hard- und Software, die bei Bereitstellung des Dienstes bereits vorhanden waren, nur, wenn PLANTA diese zu vertreten hat.
Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Regelungen ohne Beschränkungen.
Die Gewährleistungsfrist bei Werkleistungen folgt den gesetzlichen Bestimmungen. Außer in den Fällen des § 8.1 i) und 8.4 beträgt die Verjährungsfrist nach § 195 BGB 2 Jahre, die Verjährungsfrist nach § 199 Abs. 3 Nr. 1 7 Jahre.
§9 Datenschutz
Soweit der Kunde mit Hilfe des Dienstes Daten verarbeitet, die einer bestimmten oder bestimmbaren Person zuzuordnen sind, so ist der Kunde allein dafür verantwortlich, dass der jeweils Betroffene in diese Verarbeitung seiner Daten eingewilligt hat oder eine gesetzliche Erlaubnis vorliegt. Der Kunde bleibt in Bezug auf solche personenbezogenen Daten stets die verantwortliche Stelle. Der Kunde stellt PLANTA von allen Ansprüchen des Betroffenen frei und ersetzt PLANTA alle Schäden, die PLANTA durch eine datenschutzrechtswidrige Übermittlung von personenbezogenen Daten entstehen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er den Verstoß nicht zu vertreten hat.
Die Vertragspartner schließen eine Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung, soweit dies nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen erforderlich ist.
§10 Allgemeine Verfahren zur Nutzung und Speicherung
Der Kunde erkennt an, dass PLANTA allgemeine Vorgehensweisen und Beschränkungen in Bezug auf die Nutzung des Dienstes festlegen kann, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf die maximale Anzahl von Tagen, an denen Inhalte vom Dienst gespeichert werden, sowie die maximale Anzahl von E‑Mail-Nachrichten, die von einem Konto gesendet oder von einem Konto empfangen werden können, die maximale Größe einer E‑Mail-Nachricht, die von einem Konto im Dienst gesendet oder von diesem empfangen werden kann, den maximalen Speicherplatz, der im Namen des Kunden auf den Servern von PLANTA zugeteilt wird, und die maximale Anzahl Zugriffe (und deren maximale Dauer) die der Kunde in einem bestimmten Zeitraum auf den Dienst zugreifen kann. Der Kunde stimmt zu, dass PLANTA keine Verantwortung oder Haftung für die Löschung oder das Versäumnis der Speicherung von Inhalten und anderen Mitteilungen übernimmt, die vom Dienst gepflegt oder übertragen werden. Der Kunde erkennt an, dass PLANTA sich das Recht vorbehält, Konten, die für einen längeren Zeitraum inaktiv sind, abzumelden. Der Kunde erkennt ferner an, dass PLANTA sich das Recht vorbehält, diese allgemeinen Verfahren und Beschränkungen von Zeit zu Zeit zu ändern.