Nut­zungs­be­din­gun­gen Kundenbereich

PLANTA Pro­jekt­ma­nage­ment-Sys­te­me GmbH

1 Gegen­stand und Gel­tungs­be­reich die­ser Nutzungsbedingungen

  1. Der Bereich Kun­den­be­reich unter www.planta.de der PLANTA Pro­jekt­ma­nage­ment-Sys­te­me GmbH („PLANTA“), Bun­sen­stra­ße 14, D‑76135 Karls­ru­he, kann aus­schließ­lich auf der Grund­la­ge die­ser Bedin­gun­gen genutzt wer­den (nach­fol­gend: „die Nut­zungs­be­din­gun­gen“). Ande­re Bedin­gun­gen wer­den nicht Ver­trags­in­halt, auch wenn PLANTA ihnen nicht aus­drück­lich widerspricht.
  1. Die­se Nut­zungs­be­din­gun­gen regeln damit das Ver­trags­ver­hält­nis zwi­schen PLANTA und den natür­li­chen und juris­ti­schen Per­so­nen, die die Platt­form nut­zen (nach­fol­gend: „Nut­zer“). Die Nut­zungs­be­din­gun­gen wer­den dem Nut­zer im Rah­men des Regis­trie­rungs­vor­gangs zum Kun­den­be­reich (vgl. Ziff. 2 die­ser Nut­zungs­be­din­gun­gen) zuge­schickt und kön­nen vom Nut­zer aus­ge­druckt werden.
  1. PLANTA behält sich das Recht vor, die Nut­zungs­be­din­gun­gen zu ändern. Ände­run­gen der Nut­zungs­be­din­gun­gen wer­den regis­trier­ten Nut­zern per E‑Mail mit­ge­teilt. Sie gel­ten als vom Nut­zer akzep­tiert, wenn der Nut­zer den Ände­run­gen nicht bin­nen sechs Wochen nach Erhalt wider­spricht. Es genügt eine recht­zei­ti­ge Absen­dung des Wider­spruchs bin­nen der genann­ten Frist. Der Wider­spruch kann per Post oder E‑Mail an die im Impres­sum unter Haupt­sitz genann­ten Adres­sen gerich­tet wer­den. PLANTA ver­pflich­tet sich, den Nut­zer in der E‑Mail, die die Ände­run­gen mit­teilt, auf die Bedeu­tung der Sechs­wo­chen­frist sowie die genann­te Rechts­fol­ge sei­nes Schwei­gens hin­zu­wei­sen. Die genann­te Rechts­fol­ge tritt nur ein, wenn der Hin­weis tat­säch­lich erfolgt ist.

2 Vor­aus­set­zung für die Nut­zung des Kundenbereichs

  1. Vor­aus­set­zun­gen für die Nut­zung des Kun­den­be­reichs sind
  • der Abschluss eines Soft­ware­pfle­ge­ver­tra­ges für PLAN­TA-Soft­ware zwi­schen PLANTA und dem Unter­neh­men oder der Fir­ma oder dem Arbeit­ge­ber des Nut­zers ODER
  • der Abschluss einer Ver­ein­ba­rung über die test­wei­se Nut­zung von PLAN­TA-Soft­ware zwi­schen PLANTA und dem Unter­neh­men oder der Fir­ma oder dem Arbeit­ge­ber des Nutzers

und die Regis­trie­rung als Nut­zer des Kun­den­be­reichs.

  1. Eine Ver­ein­ba­rung über die Nut­zung des Kun­den­be­reichs (nach­fol­gend: „der Nut­zungs­ver­trag“) kommt zustan­de, indem der Kun­de bei PLANTA einen Zugang zum Kun­den­be­reich form­los bean­tragt, PLANTA dem Kun­den mit der Über­sen­dung der Zugangs­da­ten zum Kun­den­be­reich und die­ser Nut­zungs­be­din­gun­gen per E‑Mail ein Ange­bot zum Abschluss eines Nut­zungs­ver­tra­ges unter­brei­tet und der Kun­de die­ses Ange­bot mit der ers­ten Ver­wen­dung der Zugangs­da­ten als Nut­zer des Kun­den­be­reichs annimmt.
  1. Die Regis­trie­rung erfor­dert die Über­mitt­lung einer vali­den E‑Mail-Adres­se, Kun­den­na­mens und einer Fir­men­adres­se an PLANTA. Der Nut­zer darf im Rah­men sei­ner Regis­trie­rung nicht die Rech­te Drit­ter ver­let­zen. Eine Ver­let­zung der Rech­te Drit­ter ist bei­spiels­wei­se dann gege­ben, wenn per­so­nen­be­zo­ge­ne Infor­ma­tio­nen oder sons­ti­ge Daten Drit­ter ohne deren Ein­wil­li­gung ver­wen­det wer­den, etwa der Name oder die E‑Mail-Adres­se.
  1. Eine mehr­fa­che Regis­trie­rung ist unzulässig.
  1. Der Nut­zer ist dazu ver­pflich­tet, das bei der Regis­trie­rung ver­ge­be­ne Pass­wort nach dem ers­ten Log­in zu ändern, geheim zu hal­ten und nicht an unbe­fug­te Drit­te wei­ter­zu­ge­ben. Der Zugang  zum Kun­den­be­reich  ist nicht mehr per­so­nen­be­zo­gen son­dern gilt pro PLAN­TA-Lizenz.  Schei­det ein Mit­ar­bei­ter des Kun­den aus dem Unter­neh­men oder dem Unter­neh­mens­be­reich aus, der Zugang zum Bereich PLANTA Kun­den­be­reich hat­te, so ist der Kun­de dafür ver­ant­wort­lich, dass das Pass­wort für den Zugang zu die­sem Bereich geän­dert wird. Hat der Nut­zer den Ver­dacht, dass ein Drit­ter unbe­fugt mit sei­nen Zugangs­da­ten auf den Kun­den­be­reich zugreift, ist er ver­pflich­tet, PLANTA hier­über unver­züg­lich zu infor­mie­ren und die Zugangs­da­ten unver­züg­lich zu ändern. PLANTA wird das Pass­wort Drit­ten nicht zur Ver­fü­gung stel­len und weder per Tele­fon oder E‑Mail noch über die inter­nen Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ka­nä­le um die Preis­ga­be des Pass­wor­tes bitten.

3 Leis­tungs­um­fang des Kundenbereichs

  1. Der Zugang zum Kun­den­be­reich ist für die Nut­zer unent­gelt­lich. Der Zugang erfolgt über gän­gi­ge Inter­net­brow­ser. Die Inter­net­ver­bin­dung selbst ist nicht im Leis­tungs­um­fang des Kun­den­be­reichs enthalten.
  2. Der Nut­zer erhält über den Kun­den­be­reich die Mög­lich­keit, Soft­ware von PLANTA und neue Soft­ware­stän­de her­un­ter­zu­la­den und gemäß der unter All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen abruf­ba­ren PLAN­TA-Lizenz- und Soft­ware­pfle­ge­be­din­gun­gen zu nutzen.
  3. Der Nut­zer hat kei­nen Anspruch auf die Bei­be­hal­tung der Funk­tio­na­li­tä­ten und Leis­tun­gen des Kun­den­be­reichs , wie er sie im Zeit­punkt sei­ner Regis­trie­rung vor­ge­fun­den hat. PLANTA behält sich vor, die Funk­tio­na­li­tä­ten und Leis­tun­gen des Kun­den­be­reichs vor­über­ge­hend oder teil­wei­se ein­zu­schrän­ken. Damit der Kun­den­be­reich fort­lau­fend den Wün­schen der Nut­zer ent­spre­chend ver­bes­sert wer­den kann, ist PLANTA berech­tigt, Teil­be­rei­che des Kun­den­be­reichs vor­über­ge­hend oder dau­er­haft abzu­schal­ten oder zu ergän­zen und den Leis­tungs­um­fang ent­spre­chend anzupassen.

4 All­ge­mei­ne Nut­zungs­be­stim­mun­gen für den Kundenbereich

  1. PLANTA ist berech­tigt, den Zugang zum Kun­den­be­reich vor­läu­fig zu sper­ren, wenn berech­tig­te Zwei­fel an der Recht­mä­ßig­keit der Nut­zung bestehen. PLANTA wird den Nut­zer von einer Sper­rung unver­züg­lich unter­rich­ten und ihm eine Frist zur Stel­lung­nah­me setzen.

5 Dau­er und Been­di­gung des Nutzungsvertrages

  1. Der Nut­zungs­ver­trag beginnt mit der Regis­trie­rung des Kun­den als Nut­zer des Kun­den­be­reichs (vgl. § 2 Abs. 2 und Abs. 3 die­ser Nutzungsbedingungen).
  2. Der Nut­zungs­ver­trag endet auto­ma­tisch mit der Been­di­gung des Soft­ware­pfle­ge­ver­tra­ges oder des Ver­trags über die test­wei­se Nut­zung von PLANTA-Software.
  3. Der Nut­zer kann den Nut­zungs­ver­trag gegen­über PLANTA jeder­zeit, vor sei­ner auto­ma­ti­schen Been­di­gung nach Abs. 2 ohne Ein­hal­tung einer Frist per Brief an die PLANTA Pro­jekt­ma­nage­ment-Sys­te­me GmbH, Bun­sen­str. 14, D‑76135 Karls­ru­he, oder per E‑Mail an info@planta.de kün­di­gen. PLANTA hat kein Recht zur ordent­li­chen Kün­di­gung des Nut­zungs­ver­tra­ges. Das Recht zur außer­or­dent­li­chen Kün­di­gung bleibt unberührt.
  4. PLANTA ist berech­tigt, den Nut­zungs­ver­trag bei schwer­wie­gen­den oder nach­hal­ti­gen Ver­stö­ßen des Nut­zers gegen die­se Nut­zungs­be­din­gun­gen außer­or­dent­lich ohne Ein­hal­tung einer Frist zu kün­di­gen und den Zugang des Nut­zers zum Kun­den­be­reich zu sperren.

6 Scha­dens- und Aufwendungsersatz

  1. PLANTA über­nimmt kei­ne Gewähr für Infor­ma­tio­nen und Daten Drit­ter. Dies gilt ins­be­son­de­re für die Voll­stän­dig­keit, Rich­tig­keit, Frei­heit von Rech­ten Drit­ter oder die Kon­for­mi­tät mit gesetz­li­chen Bestim­mun­gen oder ande­ren ver­bind­li­chen Regeln.
  1. PLANTA über­nimmt kei­ne Ver­ant­wor­tung für Feh­ler, Unter­las­sun­gen, Unter­bre­chun­gen, Löschun­gen, Defek­te, Ver­zö­ge­run­gen beim Betrieb oder der Über­tra­gung, Aus­fäl­le der Kom­mu­ni­ka­ti­ons­lei­tun­gen sowie unbe­fug­ten Zugriff auf oder Dieb­stahl, Zer­stö­rung oder Ände­rung von Inhal­ten der Nut­zer. PLANTA ist nicht ver­ant­wort­lich für Pro­ble­me oder tech­ni­sche Stö­run­gen im Zusam­men­hang mit Tele­fon­net­zen oder ‑lei­tun­gen, Online­sys­te­men, Ser­vern oder Pro­vi­dern, Com­pu­ter­aus­stat­tun­gen, Soft­ware sowie für Aus­fäl­le auf­grund tech­ni­scher Pro­ble­me oder Daten­stau im Inter­net und/oder des Kun­den­be­reichs oder einer Kom­bi­na­ti­on hier­aus. PLANTA über­nimmt auch kei­ne Gewähr für die Über­mitt­lung und/oder die zeit­ge­rech­te Über­mitt­lung von Infor­ma­tio­nen, Daten, E‑Mails und sons­ti­gen Nachrichten.
  1. PLANTA leis­tet Scha­dens­er­satz und Ersatz ver­geb­li­cher Auf­wen­dun­gen, gleich aus wel­chem Rechts­grund, nur in fol­gen­dem Umfang:
  • Die Haf­tung bei Vor­satz und aus Garan­tie ist unbeschränkt.
  • Bei gro­ber Fahr­läs­sig­keit haf­tet PLANTA in Höhe des typi­schen und bei Abschluss des Ver­tra­ges vor­her­seh­ba­ren Schadens.
  • Im Übri­gen haf­tet PLANTA nur bei Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers und der Gesundheit.
  1. PLANTA bleibt der Ein­wand des Mit­ver­schul­dens offen.

7 Sons­ti­ges

  1. Es gilt das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land unter Aus­schluss des Inter­na­tio­na­len Pri­vat­rechts und des ins deut­sche Recht über­nom­me­nen UN-Kaufrechts.
  2. Gerichts­stand für alle Strei­tig­kei­ten aus und im Zusam­men­hang mit dem Ver­trag ist bei Ver­trä­gen mit Kauf­leu­ten der Sitz von PLANTA. PLANTA ist auch berech­tigt, am all­ge­mei­nen Gerichts­stand des Nut­zers zu klagen.

Stand: Juni 2019