Sta­tus­be­richt-Sta­tus im PM — Begriffs­klä­rung und Bedeutung

Der Sta­tus­be­richt-Sta­tus bezeich­net den Bear­bei­tungs- oder Geneh­mi­gungs­zu­stand eines spe­zi­fi­schen Sta­tus­be­richts inner­halb sei­nes Erstel­lungs- und Ver­tei­lungs­pro­zes­ses. Er wird ver­wen­det, um den Lebens­zy­klus des Berichts nach­zu­ver­fol­gen und des­sen Gül­tig­keit zu kenn­zeich­nen, typi­scher­wei­se durch die Zuwei­sung von Sta­tus­be­zeich­nun­gen wie ‘In Erstel­lung’, ‘Ent­wurf’, ‘Zur Prü­fung’, ‘Geneh­migt’ oder ‘Ver­öf­fent­licht’, die den aktu­el­len Stand des Doku­ments im Work­flow anzeigen.

Bei­spiel, Best prac­ti­ce und wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum Begriff

Ein neu erstell­ter Sta­tus­be­richt in PLANTA pro­ject könn­te zunächst den Sta­tus ‘Ent­wurf’ haben. Nach Prü­fung durch den Pro­jekt­lei­ter könn­te er den Sta­tus ‘Zur Geneh­mi­gung’ erhal­ten und nach Frei­ga­be durch den Len­kungs­aus­schuss schließ­lich den Sta­tus ‘Ver­öf­fent­licht’. Eine bewähr­te Pra­xis ist die kon­se­quen­te Nut­zung und Aktua­li­sie­rung des Sta­tus, um den Fort­schritt im Erstel­lungs­pro­zess trans­pa­rent zu machen. Dies ent­spricht gän­gi­gen Prin­zi­pi­en des Doku­men­ten­ma­nage­ments und der Work­flow-Steue­rung und gewähr­leis­tet, dass nur final geprüf­te und geneh­mig­te Berichts­ver­sio­nen als offi­zi­el­le Infor­ma­ti­ons­quel­le ver­wen­det werden.